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Studie: Diskriminierung von und wegen Kindern Antidiskriminierungsstelle stellt Gutachten zu Kinderdiskriminierung vor

am 14.12.2022 - 16:01 Uhr

Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen aufgrund ihres Alters muss viel ernster genommen werden als bisher: Darauf hat die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, vor dem Weltkindertag (20. September) hingewiesen.

„Nicht nur ältere Menschen erleben Altersdiskriminierung, sondern auch Kinder und Jugendliche“, sagte Ataman. Das Verbot der Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelte in jedem Alter. Das Verbot der Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelte in jedem Alter. „Wenn Kinder unter 16 Jahren aus Hotels oder Cafés ohne nachvollziehbaren Grund pauschal ausgeschlossen werden, oder wenn Familien keine Wohnung bekommen, weil Kinder angeblich zu viel Lärm machen, dann ist das Altersdiskriminierung.

Allerdings reiche der Schutz vor Diskriminierung an vielen Stellen nicht aus, weshalb die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung nun ein Rechtsgutachten mit konkreten Vorschlägen, um Kinder und auch Eltern künftig noch besser zu unterstützen, vorgestellt hat. Das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebene Gutachten „Diskriminierung von und wegen Kindern“ zeigt: Auch in der Rechtsprechung wird die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen als Rechtsverstoß zu zögerlich geahndet – auch, weil der Begriff „Altersdiskriminierung“ mit hohem Alter gleichgesetzt wird.

Die Autor*innen schlagen vor, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu präzisieren: Der Begriff des „Alters“ sollte durch „Lebensalter“ ersetzt werden. Eine solche Klarstellung könnte dazu beitragen, dass das Bewusstsein für Diskriminierung junger Menschen geschärft wird.

Das Gutachten macht außerdem deutlich, dass in Deutschland — anders als in vielen anderen EU-Ländern – auch Eltern nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt sind. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spricht sich dafür aus, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz um das Merkmal der „Fürsorgeverantwortung“ zu erweitern. So können Eltern besser gegen Diskriminierungen vorgehen, wenn sie beispielsweise im Arbeitsleben als Mütter oder Väter benachteiligt werden.

Weitere Informationen: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/

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