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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
am 20.07.2018 - 12:20 Uhr
Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinie wird durch die Datenschutzbehörden der Bundesländer kontrolliert. Im Fall einer Beschwerde oder der Kenntnisnahme eines Verstoßes gegen die Richtlinie kann gegenüber den Verantwortlichen eine Verwarnung ausgesprochen werden, Anweisungen oder Anordnungen zur Abhilfe erteilt werden. In jedem Fall sieht das neue Datenschutzgesetz das Gebot der Verhältnismäßigkeit vor, das in jedem Einzelfall zur Anwendung zu kommen hat. Das heißt unter anderem, dass bei gemeinnützigen Trägern keine Panik hinsichtlich medial kursierender hoher Geldbußen aufkommen muss. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach den jeweiligen Jahresumsätzen und betrifft vor allem global agierende kommerzielle Unternehmen.
Der Landesjugendring steht beim Thema Datenschutz in Vereinen und Verbänden im intensiven Kontakt mit der Leitstelle Ehrenamt in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei. Spezifische Fragestellungen, die die Arbeit in Jugendverbänden und -ringen betreffen und sich nicht ohne Weiteres aus den vorliegenden Richtlinien ableiten lassen, können an den Landesjugendring weitergegeben werden. Bei Bedarf werden wir zu diesen Themen Informationsveranstaltungen anbieten.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz hat eine aktuelle Arbeitshilfe für Vereine/Verbände erarbeitet, die die wichtigsten Regelungen zusammenfasst und Links zu Merkblättern und Vordrucken enthält, die euch die Umsetzung des Datenschutzes in euren Organisationen erleichtert.