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Desiderius-Erasmus-Stiftung: Kein Steuergeld für verfassungsfeindliche politische Stiftungen

am 03.04.2023 - 08:33 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat am 22.02.2023 geurteilt, dass die Praxis, die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung über einen Haushaltsvermerk von finanzieller Förderung auszuschließen, verfassungswidrig war. Der Deutsche Bundesjugendring appelliert an den Deutschen Bundestag, schnellstmöglich eine Rechtsgrundlage zu schaffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat befunden, dass politische Stiftungen per Gesetz von der Förderung ausgeschlossen werden können, wenn der Schutz der Verfassung es erfordert. Der Deutsche Bundestag ist nun in der Pflicht, eine rechtssichere Handhabe verfassungsfeindlicher politischer Stiftungen anhand klarer Kriterien zu gewährleisten, damit antidemokratische Akteur*innen nicht durch staatliche Förderung unterstützt werden.

Darum appelliert der Bundesjugendring mit Dringlichkeit an den Deutschen Bundestag, den vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Gestaltungsspielraum zu nutzen. Es muss zeitnah und entschlossen rechtliche Klarheit geschaffen werden, damit alle politischen Stiftungen, die staatliche Förderung in Anspruch nehmen, fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verankert sind.

Der Bundesjugendring und seine Mitgliedsorganisationen leisten mit ihren zahlreichen Bildungsangeboten und ihrem Selbstverständnis als Werkstätten der Demokratie einen wesentlichen Beitrag, um junge Menschen in Engagement und in zivilgesellschaftliche Verantwortung im Sinne einer pluralistischen, demokratischen und deliberativen Gesellschaft zu bringen.

Quelle: Deutscher Bundesjugendring (abgerufen am 06.03.2023)

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