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Selbstbestimmungsgesetz wird Transsexuellen Gesetz ablösen
am 05.09.2022 - 12:39 Uhr
Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen werden künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.
Dazu erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus:
„Selbstbestimmt leben zu können ist fundamental für alle Menschen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung – das sind Rechte, die im Grundgesetz garantiert werden, und zwar für alle Menschen. Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980 und ist für die Betroffenen entwürdigend. Wir werden es nun endlich abschaffen und durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Heute ist daher ein guter Tag für die Freiheit und für die Vielfalt in unserem Land. Das Selbstbestimmungsgesetz wird das Leben für transgeschlechtliche Menschen verbessern und geschlechtliche Vielfalt anerkennen. Die Gesellschaft ist an vielen Stellen weiter als die Gesetzgebung. Wir sind als Regierung angetreten, den rechtlichen Rahmen für eine offene, vielfältige und moderne Gesellschaft zu schaffen.“
<h2 style="margin-right: 0cm; margin-left: 0cm;">Erstmals einheitliche RegelungenDurch das Selbstbestimmungsgesetz soll es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen geben. Durch eine Erklärung vor dem Standesamt soll eine Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen möglich sein. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nach dem Selbstbestimmungsgesetz nicht länger erforderlich sein. Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen anstrebt, wird dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erläuterte weiterhin:
„Das Selbstbestimmungsgesetz berührt eine grundlegende Frage unseres Zusammenlebens: Wie ernst meinen wir es mit dem Schutz der persönlichen Freiheit? Nicht alle Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das beim Standesamt für sie eingetragen ist. Das ist Teil der Vielfalt des Lebens. Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Die Schaffung eines neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist deshalb überfällig. Wir gehen dieses Vorhaben nun endlich an – so wie viele andere gesellschaftspolitische Reformen, die andere lange verschleppt haben. Uns geht es nicht darum, die sozialen Verhältnisse auf den Kopf zu stellen; uns geht es um die Einlösung eines zentralen Versprechens des Grundgesetzes: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde aller Menschen.“
<h2 style="margin-right: 0cm; margin-left: 0cm;">Ergebnisoffene Beratung auch für MinderjährigeFür Minderjährige unter 14 Jahren oder bei Geschäftsunfähigkeit von Minderjährigen sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben können. Ab 14 Jahren können Minderjährige die Erklärung mit Zustimmung der Sorgeberechtigten selbst abgeben. Weiterhin ist eine sachkundige und kostenlose Beratung vorgesehen, auf die aktiv hingewiesen werden soll. Minderjährige und ihre Eltern haben dort die Möglichkeit, sich ergebnisoffen beraten zu lassen. Es soll sichergestellt werden, dass die Familiensituation, die persönliche Situation junger Menschen, Bedarfe und vorhandene Ressourcen in die Beratung miteinbezogen werden.
Weitere Informationen sowie das Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz finden sich auf der Website des Bundesjustizministeriums sowie des Familienministeriums.
Quelle: Bundesministerium für Justiz vom 30.06.2022