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Ehrenamt & Freistellung
Rheinland-Pfalz ist eines der Bundesländer mit einem sehr hohen Anteil an ehrenamtlich Engagierten - das gilt auch und gerade mit Blick auf das Engagement von Kindern und Jugendlichen. Doch das ehrenamtliche Engagement junger Menschen wird heute zwar überall gelobt und gefordert, aber auch hier leider nicht ausreichend gefördert. So fehlen häufig Freistellungsmöglichkeiten und auch die finanzielle Ausstattung der Jugendverbände reicht oft nicht aus, um das Ehrenamt angemessen zu begleiten und zu fördern.
Ehrenamtliches Engagement ist kein Selbstläufer – es braucht konstante und niedrigschwellige Förderung und Unterstützung, die bei den Engagierten ankommt und an deren Interessen ansetzt.
Ehrenamt bildet!
Freiwilliges Engagement in (Jugend-)Verbänden und Zivilgesellschaft ist nicht nur ein wichtiges Bindeglied für den sozialen Zusammenhalt. Darüber hinaus werden dort grundlegende Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Management von Projekten, Umgang mit Konflikten und nicht zuletzt die Fähigkeit zu demokratischem Denken und Handeln erworben. In der Jugendverbandsarbeit, bei Zeltlagern und Freizeiten, können also Fähigkeiten für das Leben gelernt werden, die über bloßes Fachwissen hinausgehen. Das zeigt auch die große Anzahl von Menschen, die heute wichtige Positionen in Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft inne haben und schon früh ehrenamtlich engagiert waren.
Wir haben daher in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Aktivitäten durchgeführt, um den Bildungscharakter von ehrenamtlichem Engagement in Jugendverbänden deutlich zu machen. In diesem Kontext haben wir mit Unterstützung des rheinland-pfälzischen Jugendministeriums das Projekt "Kompetenzerwerb in der Jugendverbandsarbeit" entwickelt. Ein Zwischenergebnis dieses Projektes ist der vielbeachtete Kompetenzcheck, mit dem man seine eigenen Kompetenzen entdecken kann und der hier bestellt werden kann.
Das ehrenamtliche Engagement junger Menschen in und neben der Schule, in Jugendarbeit und sozialer Arbeit braucht Anerkennung. Diese Möglichkeit bietet das „Beiblatt zum Zeugnis“ für alle Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz. Diese zusätzliche Anerkennung kann sich bei Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle positiv auswirken.
<u>Im Schulgesetz ist dazu Folgendes festgelegt</u>:
„Eine Bemerkung über besondere Leistungen und Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler innerhalb und außerhalb der Schule soll in das Zeugnis oder in eine Anlage zum Zeugnis aufgenommen werden, wenn die Schülerinnen und Schüler damit einverstanden sind oder es wünschen und, sofern erforderlich, belegen.“ (Übergreifende Schulordnung vom 12.06.2009 in § 58, Abs. 2)
Also: Nutzt die Möglichkeit! Lasst euch diese Bestätigung von eurem Jugendverband oder eurer sozialen Organisation ausstellen und legt sie der Schule vor. Ehrenamt wird anerkannt!
Mit dem "landesweiten Engagement- und Kompetenznachweis Ehrenamt" gibt es in Rheinland-Pfalz eine offizielle Möglichkeit, sich sein Engagement bescheinigen zu lassen. Der Nachweis erfüllt zwei Funktionen, die auch getrennt voneinander genutzt werden können: Zum einen wird mit dem Engagementnachweis die Art und der Umfang der ehrenamtlich erbrachten Leistung dokumentiert. Zusätzlich dazu können mit dem Kompetenznachweis die im Ehrenamt erworbenen Kompetenzen beschrieben werden. Ziel des Kompetenznachweises ist es, seine eigenen Stärken besser kennen zu lernen und diese z.B. bei der Bewerbung um einen Ausbildung- oder Arbeitsplatz auch kommunizieren zu können.
Freistellung
Rheinland-Pfalz ist eines der Bundesländer mit einem sehr hohen Anteil an ehrenamtlich Engagierten - das gilt auch und gerade mit Blick auf das Engagement von Kindern und Jugendlichen. Doch das ehrenamtliche Engagement junger Menschen wird heute zwar überall gelobt und gefordert, aber auch hier leider nicht ausreichend gefördert. So fehlen häufig Freistellungsmöglichkeiten und auch die finanzielle Ausstattung der Jugendverbände reicht oft nicht aus, um das Ehrenamt angemessen zu begleiten und zu fördern.
Ehrenamtliches Engagement ist kein Selbstläufer – es braucht konstante und niedrigschwellige Förderung und Unterstützung, die bei den Engagierten ankommt und an deren Interessen ansetzt.
Ehrenamt bildet!
Freiwilliges Engagement in (Jugend-)Verbänden und Zivilgesellschaft ist nicht nur ein wichtiges Bindeglied für den sozialen Zusammenhalt. Darüber hinaus werden dort grundlegende Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Management von Projekten, Umgang mit Konflikten und nicht zuletzt die Fähigkeit zu demokratischem Denken und Handeln erworben. In der Jugendverbandsarbeit, bei Zeltlagern und Freizeiten, können also Fähigkeiten für das Leben gelernt werden, die über bloßes Fachwissen hinausgehen. Das zeigt auch die große Anzahl von Menschen, die heute wichtige Positionen in Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft inne haben und schon früh ehrenamtlich engagiert waren.
Wir haben daher in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Aktivitäten durchgeführt, um den Bildungscharakter von ehrenamtlichem Engagement in Jugendverbänden deutlich zu machen. In diesem Kontext haben wir mit Unterstützung des rheinland-pfälzischen Jugendministeriums das Projekt "Kompetenzerwerb in der Jugendverbandsarbeit" entwickelt. Ein Zwischenergebnis dieses Projektes ist der vielbeachtete Kompetenzcheck, mit dem man seine eigenen Kompetenzen entdecken kann und der hier bestellt werden kann.
Das ehrenamtliche Engagement junger Menschen in und neben der Schule, in Jugendarbeit und sozialer Arbeit braucht Anerkennung. Diese Möglichkeit bietet das „Beiblatt zum Zeugnis“ für alle Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz. Diese zusätzliche Anerkennung kann sich bei Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle positiv auswirken.
Im Schulgesetz ist dazu Folgendes festgelegt:
„Eine Bemerkung über besondere Leistungen und Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler innerhalb und außerhalb der Schule soll in das Zeugnis oder in eine Anlage zum Zeugnis aufgenommen werden, wenn die Schülerinnen und Schüler damit einverstanden sind oder es wünschen und, sofern erforderlich, belegen.“ (Übergreifende Schulordnung vom 12.06.2009 in § 58, Abs. 2)
Also: Nutzt die Möglichkeit! Lasst euch diese Bestätigung von eurem Jugendverband oder eurer sozialen Organisation ausstellen und legt sie der Schule vor. Ehrenamt wird anerkannt!
Mit dem "landesweiten Engagement- und Kompetenznachweis Ehrenamt" gibt es in Rheinland-Pfalz eine offizielle Möglichkeit, sich sein Engagement bescheinigen zu lassen. Der Nachweis erfüllt zwei Funktionen, die auch getrennt voneinander genutzt werden können: Zum einen wird mit dem Engagementnachweis die Art und der Umfang der ehrenamtlich erbrachten Leistung dokumentiert. Zusätzlich dazu können mit dem Kompetenznachweis die im Ehrenamt erworbenen Kompetenzen beschrieben werden. Ziel des Kompetenznachweises ist es, seine eigenen Stärken besser kennen zu lernen und diese z.B. bei der Bewerbung um einen Ausbildung- oder Arbeitsplatz auch kommunizieren zu können.
Freistellung
Schüler*innen, Auszubildende, Berufstätige, Studierende und auch Selbstständige brauchen Zeit für das Ehrenamt. Für Auszubildende und Berufstätige gibt es in Rheinland-Pfalz eine gesetzliche Regelung zur Freistellung (das Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit). Der Landesjugendring fordert eine Verbesserung dieses Gesetzes, damit alle sich Ehrenamt auch leisten können: Erstattung des realen Verdienstausfalls, der Sozialversicherungsbeiträge und ggf. verminderter Jahressonderzahlungen und die Anerkennung bei der Rentenberechnung.
Für Schüler*innen und Studierende nicht, obwohl ein Großteil der Engagierten in Jugendverbänden aus dieser Gruppe stammt. Auch Selbstständige fallen bisher aus dem Freistellungsgesetz heraus. Der Landesjugendring setzt sich seit vielen Jahren für geregelte Freistellungsmöglichkeiten auch für diese Zielgruppen ein.
Für die Bereiche Schule und Hochschule gibt es in den gesetzlichen Grundlagen inzwischen die allgemeine Verpflichtung zur Förderung ehrenamtlichen Engagements von Schüler*innen und Studierenden. So heißt es etwa im rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz:
„Die Hochschulen berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse Studierender, die ehrenamtliche Aufgaben wahrnehmen.“ (Hochschulgesetz vom 19. November 2010 § 2 Abs. 4a)
Allerdings fehlen bisher verbindliche Regelungen, die einen konkreten Freistellungsanspruch begründen würden. Hier sieht der LJR dringenden Verbesserungsbedarf.
Vor einigen Jahren hat der Landesjugendring hierzu die Kampagne "Bildung braucht Freiräume" organisiert und hat eine Reihe von konkreten Forderungen für mehr Freiräume aufgestellt. Den Flyer von damals findet ihr hier. Und hier geht es zur alten Kampagnenseite.
Beschluss der 112. VV „Ehrenamt, das muss man sich leisten können!“ (pdf)
Beschluss der 109. VV „Ehrenamtliches Engagement in Schulzeugnissen“ (pdf)
Beschluss der 109. VV „Gemeinsame Ferienzeiten aller Bundesländer“ (pdf)
Beschluss der 105. VV „Mehr Freiräume für die Jugendarbeit“ (pdf)
Beschluss der 101. VV „Freistellung für ehrenamtliche Schülerinnen und Schüler verbessern“ (pdf)
Beschluss der 102. VV „Jugendverbände als Bildungsträger stärken“ (pdf)