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Tipps & FAQ
Tipps
Wer sich gut auf die Jugendsammelwoche vorbereitet, kann mit einem höheren Ergebnis rechnen. Hier einige Tipps, wie ihr euer Sammlungsergebnis steigern könnt:
- Verteilt Plakate und Flyer an Stellen, die von vielen Menschen besucht werden, z. B. in Geschäften, Banken oder in der Kirche.
- Plant eigene Aktionen rund um die Jugendsammelwoche, z. B. einen Stand auf dem Wochenmarkt oder eine musikalische Einlage.
- Habt ihr eine Uniform oder andere einheitliche Kleidung eures Jugendverbandes? Wenn ihr als Gruppe eines Verbandes auftretet, werdet ihr von den Menschen besser wahrgenommen.
FAQ
Wann wird gesammelt?
Die Jugendsammelwoche findet immer an vorgegebenen Daten statt. Diese findet ihr auf unserer Startseite. In diesem Zeitraum dürfen sich Jugendgruppen an der Jugendsammelwoche beteiligen. Die Durchführung außerhalb des Sammlungstermins ist nicht gestattet.
Wo darf gesammelt werden?
Überall in Rheinland-Pfalz. Bei Privatpersonen, in Gewerbegebieten, bei Banken, nach dem Gottesdienst vor der Kirche, in der Fußgängerzone...eurer Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt.
Wer darf mitmachen?
An der Jugendsammelwoche dürfen sich alle Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz beteiligen, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesjugendring.
Welche Werbematerialien stehen zur Verfügung?
Alle Informationen, Downloads und einen Hygieneplan zur Jugendsammelwoche findet ihr hier.
Darf sich eine Schule an der Jugendsammelwoche beteiligen?
Nein. Nach dem rheinland-pfälzischen Schulordnungen ist eine Beteiligung oder Vermittlung der Schule bei der Mitwirkung von Schülern an Sammlungen außerhalb der Schule grundsätzlich nicht zulässig.
Dürfen Jugendliche unter 14 Jahren sammeln gehen?
Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nicht aktiv sammeln gehen. Sie können bei der Sammlung unterstützend anwesend sein, wenn mindestens 2 Personen über 14 Jahre dabei sind, wenn die Sammlung bei Helligkeit und in der Öffentlichkeit stattfindet.
Mit Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier wird ausnahmsweise zugelassen, dass Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum 18. Lebensjahr bis zum Eintritt der Dunkelheit sammeln gehen dürfen, wenn eine Gefährdung der Jugendlichen nicht zu befürchten ist und jeweils zwei Jugendliche zusammen sammeln gehen.
Welche Sammelunterlagen gibt es?
Es gibt Sammellisten und Spendenquittungen. Die Sammellisten sind durchlaufend nummeriert und dürfen nicht kopiert werden.
Dürfen Sammellisten kopiert werden?
Nein. Die Sammellisten sind durchlaufend nummeriert und dürfen nur im Original verwendet werden. Reichen eure Unterlagen vor Ort nicht aus, könnt ihr weitere Sammelunterlagen in der Geschäftsstelle des Landesjugendringes (Tel. 06131/960205) anfordern.
Dürft ihr euch ohne Sammellisten an der Jugendsammelwoche beteiligen?
Nein. Eine Beteiligung an der Jugendsammelwoche ist nur mit einer originalen Sammelliste zulässig.
Was muss in die Sammelliste eingetragen werden?
Alle grauen Felder der Sammelliste müssen von euch ausgefüllt werden. Jede Spende muss in die Sammelliste eingetragen werden. Verwendet zur Eintragung in die Sammellisten bitte keinen Bleistift, sondern nur Kugel- oder Tintenschreiber. Aufgrund der aktuellen Situation raten wir von der Namenseintragung und einer Unterschrift der Spenderin/des Spenders ab.
Wer bekommt eine Spendenquittung?
Bittet eine Spenderin/ein Spender um eine Spendenquittung, könnt ihr diese selbst ausstellen. Dazu füllt ihr einfach alle grauen Felder des Formulars aus.
Wie erfolgt die Abrechnung der Jugendsammelwoche?
Wenn eure Sammlung abgeschlossen ist, tragt ihr die Gesamtsumme in die Abrechnungsunterlagen ein. Gebt alle Sammellisten (ob benutzt oder unbenutzt) an den Landesjugendring zurück. Die Abrechnung erfolgt bargeldlos.
Wie wird der Sammelerlös verwendet?
Was kann eure Jugendgruppe mit ihrem Sammelanteil finanzieren?
Ihr könnt mit eurem Sammelanteil kaufen oder durchführen, was immer ihr wollt.
Wohin wird der Sammelanteil des Landesjugendringes überwiesen?
Den Sammelanteil des Landesjugendrings überweist ihr bitte auf unser Spendenkonto bei der Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE61550205000008605601, SWIFT/BIC: BFSWDE33MNZ. Als Verwendungszweck gebt ihr bitte eure Sammlungsnummer (steht auf dem Abrechnungsformular), den Namen eures Jugendverbandes und Ort der Sammlung an.
Wie wird der Sammelanteil des Landesjugendringes verwendet?
Mit dem Sammelanteil des Landesjugendringes werden Projekte der Mitgliedsverbände und den Landesjugendringes unterstützt. Auch euer Jugendverband freut sich, wenn ihr sammelt, denn ein Teil des Geldes geht an die Landesstelle eures Verbandes, sofern dieser Mitglied im Landesjugendring ist. Die Jugendsammelwoche fördert außerdem Projekte, die auch über die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinausgehen. Weitere Infos dazu hier.
Kann meine Jugendgruppe einen eigenen Projektantrag stellen?
Ja. Vorausgesetzt die Jugendgruppe gehört zu einem der Mitgliedsverbände des Landesjugendringes. Alle Informationen zur Projektförderung findet ihr hier.
Schirmherr unserer Sammlung ist Ministerpräseident Alexander Schweitzer.
Die Jugendsammelwoche ist durch Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 03.08.2023, Az 15 750-2/23 genehmigt und wird in ihrer Durchführung überwacht.
Ansprechpartnerin beim LJR: Petra Becker, Telefon: 0 61 31 / 96 02 05, E-Mail