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Bis 15.02.2021 bewerben: Bundesprogramm „Jugend erinnert“, Förderlinie SED-Unrecht

am 16.12.2020 - 10:53 Uhr

Das Förderprogramm „Jugend erinnert“ ist 2017 von der Bundesregierung beschlossen worden. Ziel der Förderlinie „Aufarbeitung des SED-Unrechts“ ist es, junge Menschen durch außerschulische Bildung dazu anzuregen, sich mit der SED-Diktatur und ihren bis heute andauernden Folgen für die Opfer und die gesamtdeutsche Gesellschaft auseinanderzusetzen.

Um der Gefahr einer Verharmlosung autoritärer Regime vorzubeugen, das Demokratieverständnis gerade junger Menschen durch außerschulische historisch-politische Bildungsarbeit zu stärken und die gesellschaftliche Anerkennung der Opfer der SED-Diktatur weiter zu befördern, hat Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters 2019 das im Koalitionsvertrag verankerte Förderprogramm „Jugend erinnert“ ins Leben gerufen.
Anträge auf Förderung durch das Förderprogramm „Jugend erinnert“, Förderlinie SED-Unrecht, können bis zum 15.02.2021 bei der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gestellt werden.
Nähere Angaben zum Förderprogramm „Jugend erinnert“, Förderlinie SED-Unrecht, finden Sie auf den Webseiten der Kulturstaatsministerin und der Bundesstiftung Aufarbeitung. Details zur Antragstellung entnehmen Sie bitte den Fördergrundsätzen sowie den FAQ zur Projektförderung.

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