Inhalt
Komplette Seitenliste
Eine Inhaltsseite besteht aus verschiedenen Inhaltselementen in einem ausgewählten Bootstrap-Grid
Jede erstellte Seite kann ihre Inhaltselemente frei unter Verwendung beliebiger Gridlayouts arrangieren. Jede Seite kann verschiedene Layoutbereiche beinhalten. In jedem Bereich lassen sich ein oder mehrere Inhaltselemente verschiedener Typen platzieren, wie zum Beispiel:
- HTML-Text;
- YouTube-Videos;
- Google Maps;
- Zitate;
- Atom- und RSS-Feeds;
- Computer-Code;
- Zikula-Blöcke;
- die Ausgabe eines anderen Zikula-Moduls oder Symfony-Bundles.
Innerhalb dieser Layoutbereiche können die Inhaltselemente durch Drag & Drop sortiert werden.
Es können unbegrenzt viele Seiten erstellt und hierarchisch in einem Baum strukturiert werden. Die Seitenstruktur kann in einem Menü mit mehreren Ebenen auf der Website angezeigt werden.
»Zikula erlaubt die Erstellung sowohl einfacher Internetseiten als auch individueller Webanwendungen.«
Dies ist ein zweites Inhaltselement vom Typ HTML-Text in der linken Spalte.
Content ist ein erweiterbares Modul. Man kann eigene Plugins erstellen und andere Zikula-Module können zusätzliche Inhaltselemente bereitstellen. Ein Kalendermodul könnte zum Beispiel ein Content-Plugin für eine Liste der neuesten Events bereitstellen.
$this->doAction($var); // einfach etwas Code
Wie man sieht, lassen sich alle Arten von Inhalt auf der Seite nach eigenem Stil und Geschmack platzieren. Dies macht Content zu einem wirklich mächtigen Modul.
Es hat auch einige zusätzliche Funktionen zu bieten, wie das Übersetzen von Inhalten und das Aufzeichnen von Änderungen zwischen unterschiedlichen Versionen.
am 30.03.2022 - 14:19 Uhr
Geplant sind drei spannende Tage voller Entdeckung, Inspiration und kreativem Ausprobieren. So wird es am ersten Tag auf Exkursion nach Mainz gehen und mit einem neuen Blick die Stadt erkundet. Tag zwei steht dann voll und ganz im Zeichen des Ausprobierens. Verschiedene Streetart- und Graffiti-Techniken werden präsentiert und geübt. Am letzten gemeinsamen Tag werden neu erworbene Fähigkeiten in ein gemeinsames Kunstwerk einfließen. Immer mit dabei: die Streetart-Künstler*innen Mo und Lala, die ihr Wissen teilen und viele kreative Ideen mitbringen!
Quelle: https://www.bdp-rlp.de
am 14.12.2022 - 16:02 Uhr
Wie erleben Studierende den Studienalltag im Sommersemester 2022? Auf Stu.diCo I (Juni 2020) und Stu.diCo II (Juni/Juli 2021) folgt Stu.diCo III (Juli 2022). Es liegen erste Daten aus der dritten Befragungsrunde (Stu.diCo III) vor, die in Kooperation von den Universitäten Hildesheim und Münster entwickelt und durchgeführt wurde.
Fokussierten die ersten beiden Erhebungen Stu.diCo I + II die Perspektiven Studierender auf einen vorwiegend digitalen Studienalltag, möchte das Forschungsteam mit der dritten Befragung erfahren, wie Studierende sich im Sommersemester 2022 – vielerorts zurück in Präsenz – organisieren und wie es ihnen in ihrer aktuellen Studiensituation geht.
Dabei werden vorerst zwei Perspektiven fokussiert: Zum einen sollen mögliche Entwicklungen und Veränderungen bezüglich der Studiensituation für das Sommersemester 2022 im Vergleich zu den vorherigen Stu.diCo-Befragungen vorgenommen werden. Zum anderen soll ein binnendifferenzierter Blick auf die Unterschiede zwischen den Studierendengruppen bezüglich des Studienformates geworfen werden, um Hinweise darauf zu erlangen, inwiefern ein reines digitales Studium, das Studium in Präsenz oder hybride Formate mit digitalen wie Präsenzveranstaltungen zu unterschiedlichen Einschätzungen führen.
Bei Stu.diCo I und II haben jeweils etwa 2.500 Studierende den vollständigen Fragebogen bearbeitet, die Auswertung zu Stu.diCo III basiert auf Daten von etwas über 2.800 Befragten. Der Großteil der Teilnehmenden der Befragungen absolviert zum Erhebungszeitpunkt ein Bachelorstudium (Stu.diCo I: 70,9%, Stu.diCo II 72,1 %, Stu.diCo III 57,4 %), etwa ein Viertel der Befragten (Stu.diCo I: 24,3%, Stu.diCo II: 23,3 %, Stu.diCo III 23,3 %) sind Master-Studierende.
Neben quantitativen Befragungsformaten, enthalten die Stu.diCo-Befragungen auch die Möglichkeit Freitextantworten zu bestimmten Themen abzugeben, die auch bei Stu.diCo III viele Studierende genutzt haben. Die aktuelle Auswertung konzentriert sich dabei vorerst auf die Einschätzung der Studierenden hinsichtlich des anstehenden Präsenzsemesters: Wie blicken Sie auf das kommende Wintersemester? Etwa 57% der Befragten haben die Chance genutzt und ihre Stimme abgegeben.
<h3 style="margin:2pt 0cm 0.0001pt">Drei wichtige Ergebnisse aus Stu.diCo III- Präsenzmodelle werden seitens Studierender favorisiert
Nicht nur im Hinblick auf das Sommersemester 2022 kann eine starke Freude über das Präsenzangebot unter der Studierenden fest gemacht werden. Auch die Frage nach der zukünftigen Gestaltung hochschulischer Lehre zeigt sehr deutlich, dass Studierende hier Präsenzmodelle favorisieren. Digitale Angebote werden eher als optionale (Wahl)Möglichkeit gewünscht.
- Weiterhin starkes Belastungserleben
Belastungen und Herausforderungen unter Studierenden, sind, wenn auch in abnehmender Tendenz, auch im Sommersemester 2022 noch vorhanden. So berichten die Studierenden weiterhin zu erheblichen Anteilen von Belastungen und Beschwerden, die sie teilweise auch direkt mit der Coronapandemie in Verbindung setzen. Auch verdeutlichen die Daten, dass die Rückkehr in den Präsenzbetrieb –mit Blick auf die unsichere Entwicklung der Coronapandemie – von einigen Studierenden durchaus ambivalent erlebt wird.
- Umstellung sozialer Angebote in den digitalen Raum bislang eher nicht gelungen
Studierenden, die auch im Sommersemester 2022 vollständig digital studiert haben, geben ein höheres Belastungs- und geringeres Unterstützungserleben, im Vergleich zu denjenigen, die zumindest zum Teil in Präsenz studiert haben, an. Die Umstellung der sozialen Aspekte des Hochschullebens aus dem analogen in den digitalen Raum scheint eine Herausforderung zu bleiben.
Quelle: Stiftung Universität Hildesheim vom 17.10.2022
am 14.12.2022 - 15:50 Uhr
Hiermit können zum einen konkrete Einflussmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen in Schulen, am Wohnort, in der Kinder- und Jugendarbeit oder auch in der Politik gemeint sein. Zum anderen geht es darum herauszufinden, wie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene selbst ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten einschätzen und welche Positionen sie in Beteiligungsvorhaben einnehmen.
Neben der Analyse der strukturellen Bedingungen für Beteiligung werden Forscher*innen der Universität Mainz, der Universität Trier und des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz in empirischen Erhebungen junge Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungshintergründen fragen, wie sie ihre Beteiligungsmöglichkeiten konkret beurteilen und was sie als Hürden erleben.
Wer das Erhebungsvorhaben unterstützen möchte, kann sich gerne an folgenden Kontakt wenden:
Nadja Schu M.A. / Abteilung Sozialpädagogik II / Universität Trier // schu[at]uni-trier.de / +49 651 201 4033
am 14.12.2022 - 16:01 Uhr
„Nicht nur ältere Menschen erleben Altersdiskriminierung, sondern auch Kinder und Jugendliche“, sagte Ataman. Das Verbot der Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelte in jedem Alter. Das Verbot der Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelte in jedem Alter. „Wenn Kinder unter 16 Jahren aus Hotels oder Cafés ohne nachvollziehbaren Grund pauschal ausgeschlossen werden, oder wenn Familien keine Wohnung bekommen, weil Kinder angeblich zu viel Lärm machen, dann ist das Altersdiskriminierung.
Allerdings reiche der Schutz vor Diskriminierung an vielen Stellen nicht aus, weshalb die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung nun ein Rechtsgutachten mit konkreten Vorschlägen, um Kinder und auch Eltern künftig noch besser zu unterstützen, vorgestellt hat. Das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebene Gutachten „Diskriminierung von und wegen Kindern“ zeigt: Auch in der Rechtsprechung wird die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen als Rechtsverstoß zu zögerlich geahndet – auch, weil der Begriff „Altersdiskriminierung“ mit hohem Alter gleichgesetzt wird.
Die Autor*innen schlagen vor, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu präzisieren: Der Begriff des „Alters“ sollte durch „Lebensalter“ ersetzt werden. Eine solche Klarstellung könnte dazu beitragen, dass das Bewusstsein für Diskriminierung junger Menschen geschärft wird.
Das Gutachten macht außerdem deutlich, dass in Deutschland — anders als in vielen anderen EU-Ländern – auch Eltern nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt sind. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spricht sich dafür aus, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz um das Merkmal der „Fürsorgeverantwortung“ zu erweitern. So können Eltern besser gegen Diskriminierungen vorgehen, wenn sie beispielsweise im Arbeitsleben als Mütter oder Väter benachteiligt werden.
Weitere Informationen: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/
am 10.06.2022 - 09:49 Uhr
Am Vormittag werden sich zwei Hauptvorträge mit Anforderungen und Herausforderungen des Zusammenspiels von Politik, Jugendarbeit und kommunaler Beteiligung junger Menschen (Prof. Dr. Gunda Voigts, HAW Hamburg) sowie mit Gelingensbedingungen und Handlungsschritten zur gemeinsamen Gestaltung von Kommune (Steffen Adam, Beteiligungscoach und Kommunalberater) befassen.
Am Nachmittag wird das Thema im Rahmen von Workshops mit Inputs, Praxisbeispielen und Diskussion vertieft, mit Blick auf die Einbindung kommunalpolitischer Akteur*innen in Beteiligungsstrukturen und -prozesse, die Verankerung der Beteiligung junger Menschen in der Verwaltung, die Entwicklung von Strategien zur Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene, Jugendvertretungen als eine Beteiligungsform in der Kommune sowie kommunale Jugendbeteiligung und Jugendverbände.
Im Anschluss werden die Erkenntnisse in einer Podiumsrunde diskutiert.
Zielgruppen der Veranstaltung sind Bürgermeister*innen und kommunalpolitisch Verantwortliche, Fachkräfte der kommunalen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit, Mitarbeiter*innen aus der Kommunalverwaltung und engagierte junge Menschen.
Unsere nächsten Termine
13.11.2024 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung
15.11.2024 | 9.30-12.30 Uhr | AG Förderpolitik (digital)
28.11.2024 | 18-21 Uhr | Hauptausschuss
02.12.2024 | 18-21 Uhr | AG Nachhaltigkeit (digital)
04.12.2024 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung
06.12.2024 | Beginn Jugendsammelwoche (bis 15.12.2024)
29.01.2025 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung
30.01.2025 | 18-21 Uhr | Hauptausschuss (digital)
24.02.2025 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung
21.03.2025 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung
24.03.-25.03.2025 | Konferenz der Landesjugendringe
26.03.2025 | 18-21 Uhr | Hauptausschuss (digital)
03.04.2025 | 10-12 Uhr | Vorstandssitzung (digital)
05.04.2025 | 118. Vollversammlung
07.05.2025 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung
07.05.2025 | 18-21 Uhr | Hauptausschuss
13.05.-15.05.2025 | Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag
05.06.2025 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung
11.06.2025 | 16 Uhr | Hauptausschuss
02.07.2025 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung
02.07.2025 | 18-21 Uhr | Hauptausschuss (digital)
20.08.-22.08.2025 | Vorstandsklausur
24.09.2025 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung
24.09.2025 | 18-21 Uhr | Hauptausschuss
30.10.2025 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung
09.12.2025 | 18-21 Uhr | Hauptausschuss (digital)
11.12.2025 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung
22.01.2026 | 10-17 Uhr | Vorstandssitzung
28.01.2026 | 18-21 Uhr | Hauptausschuss (digital)
18.04.2026 | 119. Vollversammlung
am 28.03.2019 - 14:14 Uhr
Zu der Pressekonferenz anlässlich der
„Vorstellung der Ergebnisse unserer dorf-test-Befragung“
am Mittwoch, 04.04.2019 um 10 Uhr im großen Saal im Erdgeschoss
des Julius Lehlbach-Hauses (dgb-Haus) Kaiserstraße 26-30, 55116 Mainz
laden wir alle Journalistinnen und Journalisten herzlich ein.
Wir würden uns über Ihre Teilnahme und eine kurze Rückmeldung freuen an konrad@ljr-rlp.de.
Im Vorfeld zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 haben wir vom 18. Oktober bis zum 31. Dezember 2018 insgesamt 2.137 Jugendliche und 337 Politiker*innen und Kandidat*innen zur Kommunalwahl befragt.
Der Landesjugendring vertritt die Interessen seiner Mitgliedsverbände und der Kinder und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz gegenüber Politik und Gesellschaft.
Hierzu werden auf der jährlich stattfindenden Vollversammlung Beschlüsse gefasst. Adressat*innen sind meistens die Landtagsabgeordneten, Landesministerien, die Öffentlichkeit - oder auch wir selbst.
Zwischen den Vollversammlungen wird gemeinsam thematisch im Hauptausschuss, im Vorstand und in Arbeitsgruppen zu verschiedenen politischen Themen gearbeitet. Da alle Politikfelder immer auch Kinder und Jugendliche betreffen sind hier keine Grenzen gesetzt.
Ein Schwerpunkt der politischen Arbeit ist, die Bedingungen für die ehrenamtlich Aktiven in der Jugendverbandsarbeit kontinuierlich zu verbessern. Hierzu gilt es, neben Schule und Studium, Freiräume zu erhalten, in denen Kinder und Jugendliche sich engagieren können. Auch mangelt es häufig noch am Bewusstsein in Politik und Gesellschaft, welchen Kompetenzerwerb die außerschulische Bildungsarbeit und ehrenamtliches Engagement fördert. Und nicht zuletzt muss die Jugendverbandsarbeit natürlich auch finanziell ermöglicht werden.
Tipps
Wer sich gut auf die Jugendsammelwoche vorbereitet, kann mit einem höheren Ergebnis rechnen. Hier einige Tipps, wie ihr euer Sammlungsergebnis steigern könnt:
- Verteilt Plakate und Flyer an Stellen, die von vielen Menschen besucht werden, z. B. in Geschäften, Banken oder in der Kirche.
- Plant eigene Aktionen rund um die Jugendsammelwoche, z. B. einen Stand auf dem Wochenmarkt oder eine musikalische Einlage.
- Habt ihr eine Uniform oder andere einheitliche Kleidung eures Jugendverbandes? Wenn ihr als Gruppe eines Verbandes auftretet, werdet ihr von den Menschen besser wahrgenommen.
FAQ
Wann wird gesammelt?
Die Jugendsammelwoche findet immer an vorgegebenen Daten statt. Diese findet ihr auf unserer Startseite. In diesem Zeitraum dürfen sich Jugendgruppen an der Jugendsammelwoche beteiligen. Die Durchführung außerhalb des Sammlungstermins ist nicht gestattet.
Wo darf gesammelt werden?
Überall in Rheinland-Pfalz. Bei Privatpersonen, in Gewerbegebieten, bei Banken, nach dem Gottesdienst vor der Kirche, in der Fußgängerzone...eurer Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt.
Wer darf mitmachen?
An der Jugendsammelwoche dürfen sich alle Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz beteiligen, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesjugendring.
Welche Werbematerialien stehen zur Verfügung?
Alle Informationen, Downloads und einen Hygieneplan zur Jugendsammelwoche findet ihr hier.
Darf sich eine Schule an der Jugendsammelwoche beteiligen?
Nein. Nach dem rheinland-pfälzischen Schulordnungen ist eine Beteiligung oder Vermittlung der Schule bei der Mitwirkung von Schülern an Sammlungen außerhalb der Schule grundsätzlich nicht zulässig.
Dürfen Jugendliche unter 14 Jahren sammeln gehen?
Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nicht aktiv sammeln gehen. Sie können bei der Sammlung unterstützend anwesend sein, wenn mindestens 2 Personen über 14 Jahre dabei sind, wenn die Sammlung bei Helligkeit und in der Öffentlichkeit stattfindet.
Mit Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier wird ausnahmsweise zugelassen, dass Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum 18. Lebensjahr bis zum Eintritt der Dunkelheit sammeln gehen dürfen, wenn eine Gefährdung der Jugendlichen nicht zu befürchten ist und jeweils zwei Jugendliche zusammen sammeln gehen.
Welche Sammelunterlagen gibt es?
Es gibt Sammellisten und Spendenquittungen. Die Sammellisten sind durchlaufend nummeriert und dürfen nicht kopiert werden.
Dürfen Sammellisten kopiert werden?
Nein. Die Sammellisten sind durchlaufend nummeriert und dürfen nur im Original verwendet werden. Reichen eure Unterlagen vor Ort nicht aus, könnt ihr weitere Sammelunterlagen in der Geschäftsstelle des Landesjugendringes (Tel. 06131/960205) anfordern.
Dürft ihr euch ohne Sammellisten an der Jugendsammelwoche beteiligen?
Nein. Eine Beteiligung an der Jugendsammelwoche ist nur mit einer originalen Sammelliste zulässig.
Was muss in die Sammelliste eingetragen werden?
Alle grauen Felder der Sammelliste müssen von euch ausgefüllt werden. Jede Spende muss in die Sammelliste eingetragen werden. Verwendet zur Eintragung in die Sammellisten bitte keinen Bleistift, sondern nur Kugel- oder Tintenschreiber. Aufgrund der aktuellen Situation raten wir von der Namenseintragung und einer Unterschrift der Spenderin/des Spenders ab.
Wer bekommt eine Spendenquittung?
Bittet eine Spenderin/ein Spender um eine Spendenquittung, könnt ihr diese selbst ausstellen. Dazu füllt ihr einfach alle grauen Felder des Formulars aus.
Wie erfolgt die Abrechnung der Jugendsammelwoche?
Wenn eure Sammlung abgeschlossen ist, tragt ihr die Gesamtsumme in die Abrechnungsunterlagen ein. Gebt alle Sammellisten (ob benutzt oder unbenutzt) an den Landesjugendring zurück. Die Abrechnung erfolgt bargeldlos.
Wie wird der Sammelerlös verwendet?
Was kann eure Jugendgruppe mit ihrem Sammelanteil finanzieren?
Ihr könnt mit eurem Sammelanteil kaufen oder durchführen, was immer ihr wollt.
Wohin wird der Sammelanteil des Landesjugendringes überwiesen?
Den Sammelanteil des Landesjugendrings überweist ihr bitte auf unser Spendenkonto bei der Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE61550205000008605601, SWIFT/BIC: BFSWDE33MNZ. Als Verwendungszweck gebt ihr bitte eure Sammlungsnummer (steht auf dem Abrechnungsformular), den Namen eures Jugendverbandes und Ort der Sammlung an.
Wie wird der Sammelanteil des Landesjugendringes verwendet?
Mit dem Sammelanteil des Landesjugendringes werden Projekte der Mitgliedsverbände und den Landesjugendringes unterstützt. Auch euer Jugendverband freut sich, wenn ihr sammelt, denn ein Teil des Geldes geht an die Landesstelle eures Verbandes, sofern dieser Mitglied im Landesjugendring ist. Die Jugendsammelwoche fördert außerdem Projekte, die auch über die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinausgehen. Weitere Infos dazu hier.
Kann meine Jugendgruppe einen eigenen Projektantrag stellen?
Ja. Vorausgesetzt die Jugendgruppe gehört zu einem der Mitgliedsverbände des Landesjugendringes. Alle Informationen zur Projektförderung findet ihr hier.
Schirmherr unserer Sammlung ist Ministerpräseident Alexander Schweitzer.
Die Jugendsammelwoche ist durch Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 03.08.2023, Az 15 750-2/23 genehmigt und wird in ihrer Durchführung überwacht.
Ansprechpartnerin beim LJR: Petra Becker, Telefon: 0 61 31 / 96 02 05, E-Mail